Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.11.2006 - 5 UE 463/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23946
VGH Hessen, 21.11.2006 - 5 UE 463/06 (https://dejure.org/2006,23946)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.11.2006 - 5 UE 463/06 (https://dejure.org/2006,23946)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. November 2006 - 5 UE 463/06 (https://dejure.org/2006,23946)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,23946) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung wegen Nichtbeteiligung belastbarer Grundstücksflächen an der Verteilung eines umlagefähigen Aufwands; Kriterien einer dem Grunde und der Höhe nach ordnungsgemäß erfolgten Beitragsfestsetzung; Zulässigkeit einer Tiefenbegrenzung für ...

  • Judicialis

    HessKAG § 11 Abs. 1; ; Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Hünfelden v. 1.10.1992

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit einer Tiefenbegrenzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Wiesbaden, 10.12.2004 - 1 E 709/02
    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2006 - 5 UE 463/06
    Im Übrigen wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 10. Dezember 2004 - 1 E 709/02 (1) - abgeändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 10. Dezember 2004 - 1 E 709/02(1) - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 23.12.2004 - 10 B 25.04

    Betragshöhe; Ermittlung; Berechnung; Neuberechnung; Rechenvorgang; Rechenwerk;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2006 - 5 UE 463/06
    Wie das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 13. Dezember 2004 entschieden hat (u. a.: Beschluss im Verfahren 10 B 25.04, KStZ 2005, 99), darf für einen Ausspruch nach § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO der Behörde nur die Neuberechnung als solche überlassen werden.
  • VGH Hessen, 10.06.2014 - 5 A 337/13

    Straßenausbaubeitrag

    Eine Tiefenbegrenzung für vollauf im unbeplanten Innenbereich ("zentrale" Innenbereichsgrundstücke) gelegene Grundstücke wäre dagegen im Verhältnis zu den in vollem Umfang einzubeziehenden Grundstücken, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung (vgl. zu dieser Problematik: Urteil des Senats vom 26. November 2006 - 5 UE 463/06 -, HSGZ 2007, 131 = KStZ 2007, 152, und Beschluss vom 19. Oktober 2008 - 5 B 1308/08 -, HSGZ 2011, 37 = LKRZ 2009, 60; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 35 Rn. 37 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 25.06.2009 - 4 KO 615/08

    Ausbaubeiträge; Zum Grundsatz regionaler Teilbarkeit und zur Tiefenbegrenzung im

    Allerdings wird unter bestimmten Umständen auch eine sog. schlichte Tiefenbegrenzungsregelung im Ausbaubeitragsrecht als gerechtfertigt angesehen, insbesondere wenn es sich um Grundstücke handelt, die in den Außenbereich übergehen und bei denen die Vermutung gerechtfertigt erscheint, den jenseits der Tiefenbegrenzung liegenden Teilflächen komme kein beitragsrelevanter Vorteil mehr zu, weil von diesen Teilflächen aus erfahrungsgemäß keine nennenswerte zusätzliche Inanspruchnahme der Verkehrsanlage ausgelöst werde (hierzu im Einzelnen: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 411, 411c zu § 8 m. w. Nw.; Nds.OVG, Urteil vom 22.01.1997 - 9 L 6290/95 - zitiert nach Juris; OVG MV, Beschluss vom 15.09.1998 - 1 M 54/98 - NVwZ-RR 1999, 397; OVG SA, Urteil vom 16.12.1999 - A 2 S 335/98 - VwRR MO 2000, 103; OVG Berlin-Brdbg., Urteil vom 23.03.2000 - 2 A 226/98 - a. a. O.; weitergehend: HessVGH, Urteil vom 21.11.2006 - 5 UE 463/06 - KStZ 2007, 152).
  • VG Kassel, 11.07.2013 - 6 K 899/11

    Straßenbeitragssatzung unvollständig

    Denn Sinn und Zweck einer Tiefenbegrenzungsregelung, wie sie die Beklagte in § 8 Abs. 1 und 2 StrBS vorgenommen hat, besteht regelmäßig darin, die wiederlegbare Vermutung aufzustellen, wo bei besonders tiefen Grundstücken im unbeplanten Bereich der Teil endet, der noch dem Innenbereich angehört, und die Fläche beginnt, die schon im Außenbereich liegt (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage, § 35 RdNr. 37; vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 21. November 2006 - 5 UE 463/06 - HGZ 2007, 131).

    Eine Tiefenbegrenzung ist jedoch nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig bei Grundstücken, die auf der gesamten Fläche einheitlich genutzt werden (Hessischer VGH, Urteil vom 21. November 2006 - 5 UE 463/06 -, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 8. März 1996 - 9 M 7369/95 - nach Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 6 CS 11.1697 -, nach Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2011 - 9 LA 23/10 - NVwZ-RR 2011, 619; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a.a.O, § 35 RdNr. 42).

  • VG Wiesbaden, 27.08.2015 - 1 K 97/13

    Straßenausbaubeitrag

    Denn zum Einen weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass die Satzung der Beklagten keine Regelung zur Tiefenbegrenzung für solche "zentralen" Innenbereichsgrundstücke (vgl. dazu auch Hess. VGH, Urteil vom 21.11.2006 - 5 UE 463/06 -, juris, Rdnr. 39) enthält.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht